Prozesskosten- und Beweissicherungsfond für Geschädigte  - der Finanzkrise 2008
Petition

Beweissicherung- und Prozesskostenfond für die
Geschädigten der Finanzkrise 2008

Die Bundesregierung möge einen Prozesskosten und Beweissicherungsfonds für die Geschädigten der Finanzkrise 2008 einrichten. Einen Schwerpunkt sollen dabei die Lehman Geschädigten bilden. Die Höhe der Einlagen soll den zu erwartenden Prozess- und Beweissicherungskosten entsprechen oder Zug um Zug angepasst werden. Nachdem so die Beweise gesichert und die Prozesse vor den ordentlichen Gerichten geführt werden konnten, sollen 15 % der durch die Gerichte festgestellten berechtigten Forderungen (verlorene Einlagen + Verzinsung + Schadensersatz) zurück in diesen Fonds fließen.

Dieser Fonds dient damit als „unabhängige, dezentrale Institution“ dem Anlegerschutz.

Begründung

Durch den Beweissicherung- und Prozesskostenfond soll sicher gestellt werden, dass die Sparer und auch die Mitarbeiter der Bankinstitute erfahren, was hinter den tatsächlichen Insolvenzen der Bankinstitute oder den Finanzanlageprodukten steckt. Geklärt werden soll dadurch auch, ob die Banken als Vertriebspartner eine Mitschuld oder sogar ein Hauptverschulden trifft.

Im Vordergrund steht der vorbeugende Verbraucherschutz im Finanzwesen.

  1. Der Prozesskostenfonds stellt daher sicher, dass die Anleger Ihre Rechte wahrnehmen können.
  2. Der Beweissicherungsfond stellt sicher, dass auch die notwendigen Beweise für die Verfahren vor ordentlichen Gerichten gesammelt und vorgelegt werden können.

Er schließt damit eine Lücke, wie Sie in vielen Fällen durch das Fehlen der Möglichkeit sog. „Sammelklagen“ im Finanzwesen entstanden ist. Der Bürger allein kann seinen Geldinstituten und Versicherungen kein ebenbürtiger Partner sein. Er benötigt Hilfe.

Nur durch dies duale Maßnahmenpaket:  Beweissicherung/Betreuung + Prozesskostenübernahme kann sichergestellt werden, dass Banken Ihre seriöse und kundenbezogene Beratungsfunktion vor ihr reines Profitinteresse stellen und dies auch kontrolliert werden kann.

Heute nach Wochen, in denen fast alle großen Europäischen Staaten ein Rettungspaket für Ihre Banken geschnürt haben und gleichzeitig auf Tausende geschädigte Europäer zurückblicken, ist gegen die Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern verstoßen worden.

Was soll im Einzelnen geschehen. Es gilt:

a)    Die Geschädigten der Finanzkrise sind zu ermitteln. Deren Anzahl, Lokalisation, Höhe Ihrer Schäden und die Rolle der Banken dabei („konkret geführter Beratungsgespräche“) zu beweisen.
b)    Es ist ein Netzwerk der Geschädigten aufzubauen, dass den Austausch des Wissens über das generelle Vorgehen der Banken und den Einzelfall ermöglicht.
c)    Es ist die Kooperation zwischen Verbraucherzentralen, Geschädigten, Rechtsanwälten und sozialen Trägern sowie Medien sicher zu stellen.

Der Anlegerschutz muss effektiv im Gesetzeswortlaut UND seiner Durchsetzung sein. Das Gleichgewicht der Kräfte zwischen Sparer/Anleger und Finanzinstitutionen muss durch die Stützung der prozessualen und finanziellen Möglichkeiten des Verbrauchers und dessen Selbstorganisation hergestellt werden.

Die Bankaufsichtsbehörden (in Deutschland BAFIN) haben objektiv versagt. Dies sowohl bei den – vermeintlich sicheren – Immobilienanlagen, als auch in der Kontrolle der Vermarktung der für den Endverbraucher nicht geeigneten Finanzprodukte.

Wir haben eine Art „Haustürvertieb für komplexe risikobehaftete Kapitalanlagen“ zugelassen, dessen Schaden jetzt sichtbar wird. Die Verantwortung liegt bei den Banken.

In Deutschland wird der Schaden auf Seiten der Verbraucher auf über 800 Millionen € geschätzt. Die Altersgruppe der über 60 jährigen macht mehr als 50 % aus. Die Banken haben mehrere 100 Millionen Vertriebsprovisionen erhalten.

Das Fehlverhalten darf nicht belohnt werden, denn ansonsten wird es zum Geschäftsmodell.

Vorhaltungen an die Geschädigte „selber schuld zu sein“ ist durch die „objektive Klärung der Sachverhalte vor den ordentlichen Gerichten“ die Wahrheit gegenüber zustellen.

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