Petition
Beweissicherung- und Prozesskostenfond für die
Geschädigten der Finanzkrise 2008
Die Bundesregierung möge einen Prozesskosten und
Beweissicherungsfonds für die Geschädigten der Finanzkrise 2008 einrichten.
Einen Schwerpunkt sollen dabei die Lehman Geschädigten bilden. Die Höhe der
Einlagen soll den zu erwartenden Prozess- und Beweissicherungskosten
entsprechen oder Zug um Zug angepasst werden. Nachdem so die Beweise gesichert
und die Prozesse vor den ordentlichen Gerichten geführt werden konnten, sollen 15 % der durch die Gerichte festgestellten berechtigten Forderungen (verlorene
Einlagen + Verzinsung + Schadensersatz) zurück in diesen Fonds fließen.
Dieser Fonds dient damit als „unabhängige, dezentrale
Institution“ dem Anlegerschutz.
Begründung
Durch den Beweissicherung- und Prozesskostenfond soll
sicher gestellt werden, dass die Sparer und auch die Mitarbeiter der
Bankinstitute erfahren, was hinter den tatsächlichen Insolvenzen der
Bankinstitute oder den Finanzanlageprodukten steckt. Geklärt werden soll dadurch
auch, ob die Banken als Vertriebspartner eine Mitschuld oder sogar ein
Hauptverschulden trifft.
Im Vordergrund steht
der vorbeugende Verbraucherschutz im Finanzwesen.
- Der Prozesskostenfonds
stellt daher sicher, dass die Anleger Ihre Rechte wahrnehmen können.
- Der Beweissicherungsfond
stellt sicher, dass auch die notwendigen Beweise für die Verfahren vor
ordentlichen Gerichten gesammelt und vorgelegt werden können.
Er schließt damit eine Lücke, wie Sie in vielen Fällen durch
das Fehlen der Möglichkeit sog. „Sammelklagen“ im Finanzwesen entstanden ist.
Der Bürger allein kann seinen Geldinstituten und Versicherungen kein
ebenbürtiger Partner sein. Er benötigt Hilfe.
Nur durch dies duale Maßnahmenpaket: Beweissicherung/Betreuung + Prozesskostenübernahme
kann sichergestellt werden, dass Banken Ihre seriöse und kundenbezogene
Beratungsfunktion vor ihr reines Profitinteresse stellen und dies auch
kontrolliert werden kann.
Heute nach Wochen, in denen fast alle großen Europäischen Staaten
ein Rettungspaket für Ihre Banken geschnürt haben und gleichzeitig auf Tausende
geschädigte Europäer zurückblicken, ist gegen die Fürsorgepflicht gegenüber den
Opfern verstoßen worden.
Was soll im Einzelnen geschehen. Es gilt:
a)
Die Geschädigten der Finanzkrise sind zu
ermitteln. Deren Anzahl, Lokalisation, Höhe Ihrer Schäden und die Rolle der
Banken dabei („konkret geführter Beratungsgespräche“) zu beweisen.
b)
Es ist ein Netzwerk der Geschädigten
aufzubauen, dass den Austausch des Wissens über das generelle Vorgehen der
Banken und den Einzelfall ermöglicht.
c)
Es ist die Kooperation zwischen
Verbraucherzentralen, Geschädigten, Rechtsanwälten und sozialen
Trägern sowie Medien sicher zu stellen.
Der Anlegerschutz muss effektiv im Gesetzeswortlaut UND
seiner Durchsetzung sein. Das Gleichgewicht der Kräfte zwischen Sparer/Anleger
und Finanzinstitutionen muss durch die Stützung der prozessualen und
finanziellen Möglichkeiten des Verbrauchers und dessen Selbstorganisation
hergestellt werden.
Die Bankaufsichtsbehörden (in Deutschland BAFIN) haben
objektiv versagt. Dies sowohl bei den – vermeintlich sicheren –
Immobilienanlagen, als auch in der Kontrolle der Vermarktung der für den
Endverbraucher nicht geeigneten Finanzprodukte.
Wir haben eine Art „Haustürvertieb für komplexe
risikobehaftete Kapitalanlagen“ zugelassen, dessen Schaden jetzt sichtbar wird.
Die Verantwortung liegt bei den Banken.
In Deutschland wird der Schaden auf Seiten der Verbraucher
auf über 800 Millionen € geschätzt. Die Altersgruppe der über 60 jährigen macht
mehr als 50 % aus. Die Banken haben mehrere 100 Millionen Vertriebsprovisionen
erhalten.
Das Fehlverhalten darf nicht belohnt werden, denn ansonsten
wird es zum Geschäftsmodell.
Vorhaltungen an die Geschädigte „selber schuld zu
sein“ ist durch die „objektive Klärung der Sachverhalte vor den ordentlichen
Gerichten“ die Wahrheit gegenüber zustellen.
Sie können die Petition hier downloaden und dann an weitere Interessenten weiterleiten!